Falsches Gutachten: Hebamme in Schladming verurteilt – zu Unrecht! Ein tragischer Geburtsverlauf im DKH Schladming führte 2020 zu einem Gerichtsverfa
Falsches Gutachten: Hebamme in Schladming verurteilt – zu Unrecht!
Ein tragischer Geburtsverlauf im DKH Schladming führte 2020 zu einem Gerichtsverfahren: Eine Hebamme wurde fälschlich beschuldigt, bei fünf Geburten zwischen 2010 und 2014 schwere Behandlungsfehler begangen zu haben – ein Kind starb, weitere Kinder erlitten teils dauerhaft Schäden. Ein Sachverständiger attestierte ihr grobe Fahrlässigkeit. Nun zeigte sich jedoch: Das Gutachten war falsch – und muss korrigiert werden.
Prozess gegen Hebammenteam endete mit Freispruch
Drei Hebammen, ein Gynäkologe und das Krankenhaus standen 2020 in Leoben vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen fahrlässige Tötung und schwere Körperverletzung vor, da angeblich Fachärzte nicht rechtzeitig hinzugezogen wurden. Die angeklagten Frauen und der Arzt bestritten alle Vorwürfe.
Ein ursprünglich von der Staatsanwaltschaft beauftragter Gutachter bescheinigte klar grob fahrlässiges Verhalten – eine Einschätzung, die später angezweifelt wurde .
Richter holte unabhängigere Expertise ein
Richter Roman Weiß lehnte das initiale Gutachten ab, ordnete ein neues an und kritisierte bereits die Vorgaben zur Verfügbarkeit von Fachärzten („30-Minuten-Regel“) als unrealistisch. Der zweite Facharzt kam zu dem Schluss: Hebammen und Arzt hätten innerhalb einer vertretbaren medizinischen Bandbreite gehandelt.
Das Gericht sprach die Hebammen und den Gynäkologen frei. Richter Weiß betonte: Die Behandlung war tragisch, aber keine Straftat.
Zivilprozess gegen Sachverständigen – Vergleich erzielt
Eine der freigesprochenen Hebammen klagte den ursprünglichen Gutachter zivilrechtlich, da seine Aussagen die Anklage begründet hatten. Ein weiteres Gutachten bestätigte: Die Behauptung, sie sei „zweifelsfrei verantwortlich“ oder habe grob fahrlässig gehandelt, sei objektiv falsch.
Der Prozess endete mit einem Vergleich und Schadenersatzzahlung zugunsten der Hebamme. Das Gutachten wurde somit formell korrigiert.
Fazit
Fehlgutachten können weitreichende Folgen haben – in diesem Fall die strafrechtliche Anklage gegen medizinisches Fachpersonal.
Der Freispruch basierte auf der Einsicht, dass komplikationsbehaftete Geburten nicht immer strafrechtlich relevant sind – und medizinische Bandbreiten zu berücksichtigen sind.
Die juristische Auseinandersetzung zeigt: Sachverständige sind nicht unantastbar – falsche Bewertungen können vor Gericht korrigiert und geahndet werden.
Dieser Fall steht exemplarisch für die Bedeutung objektiver medizinischer Gutachten und fairer juristischer Prüfungen – insbesondere bei lebensentscheidenden Fragen rund um Geburt und medizinische Versorgung.

COMMENTS