Länger arbeiten statt früher in Pension: Neue Pensionsregelungen ab 2026 beschlossen Kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause hat die österr
Länger arbeiten statt früher in Pension: Neue Pensionsregelungen ab 2026 beschlossen
Kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause hat die österreichische Regierung ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet, das tiefgreifende Veränderungen im Pensionssystem mit sich bringt. Ziel ist es, ältere Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Im Zentrum der Reform steht die Einführung einer sogenannten Teilpension, begleitet von Einschränkungen bei der bisherigen Altersteilzeit.
Teilpension ersetzt teilweise Frühpension
Ab 2026 soll die Teilpension älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, schrittweise in den Ruhestand zu wechseln. Wer vor dem regulären Pensionsalter in Teilzeit weiterarbeitet, kann künftig zusätzlich zur reduzierten Arbeitszeit einen Teilpensionsbetrag erhalten. Dessen Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion. Gleichzeitig gelten Abschläge wie bei einem regulären Frühpensionsantritt. Der restliche Pensionsanspruch wird bei tatsächlichem Pensionsantritt berechnet – mit möglichen Zuschlägen, wenn man über das 65. Lebensjahr hinaus arbeitet.
Strengere Regeln für Altersteilzeit
Parallel zur Einführung der Teilpension werden die Bedingungen für die staatlich geförderte Altersteilzeit verschärft. Der bisher fünfjährige Zeitraum, für den Altersteilzeitgeld als Lohnausgleich gezahlt wurde, wird schrittweise auf drei Jahre verkürzt. Ab dem Zeitpunkt, an dem jemand Anspruch auf die neue Teilpension hat, entfällt dieser Anspruch grundsätzlich. Das trifft vor allem jene, die ab 2029 eine Korridorpension in Anspruch nehmen könnten – sie müssen dann bis mindestens 60 (bzw. 62) Jahre alt sein, um Altersteilzeit zu nutzen.
Zudem wird eine bezahlte Nebenbeschäftigung während der Altersteilzeit künftig verboten. Aus budgetären Gründen wird der Lohnausgleich für neue Altersteilzeitvereinbarungen von 2026 bis 2028 vorübergehend von 90 auf 80 Prozent gesenkt. Auch die für den Zugang zur Altersteilzeit notwendigen Mindest-Beschäftigungsjahre werden schrittweise angehoben.
Pensionsausgaben unter Kontrolle halten
Ein sogenannter „Nachhaltigkeitsmechanismus“ soll künftig sicherstellen, dass die Pensionsausgaben im Rahmen bleiben. Wird der gesetzlich festgelegte Budgetpfad überschritten, muss die Regierung automatisch gegensteuern – etwa durch Leistungskürzungen oder andere Einsparungen im Pensionssystem.
Weitere Änderungen
Das Gesetzespaket bringt noch einige zusätzliche Regelungen mit sich:
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Für Personen in AMS-Schulungsmaßnahmen werden die Meldepflichten vereinfacht, wenn sie ihre Schulung vorübergehend unterbrechen müssen.
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Ergänzende Leistungen zur Ausgleichszulage und zum Pensionsbonus werden künftig nur dann gewährt, wenn sich Familienangehörige legal in Österreich aufhalten. Diese Regelung gilt auch für Selbstständige im GSVG- und BSVG-Bereich.
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Außerdem wurde ein Antrag der Grünen zur Bildungskarenz mitverabschiedet. Härtefälle – etwa durch notwendige Unterbrechungen – sollen stärker berücksichtigt werden.
Politische Reaktionen
Die Meinungen zum Gesetzespaket sind geteilt. Während die Regierungsparteien sowie die Grünen die Einführung der Teilpension unterstützen, gibt es bei anderen Punkten keine einheitliche Zustimmung. Besonders die FPÖ kritisiert die Änderungen als klare Verschlechterung für Arbeitnehmer. Die Partei forderte erneut die Wiedereinführung der „Hacklerregelung“, also die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren. Diese bleibt jedoch weiterhin abgeschafft.
Fazit
Mit der Reform will die Regierung das Pensionssystem langfristig stabilisieren und gleichzeitig Anreize für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand schaffen. Für viele Arbeitnehmer bedeutet das jedoch: Früher in Pension zu gehen wird schwieriger – und arbeiten bis ins höhere Alter wird zur neuen Normalität.

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