Ab Juli 2025 tritt in Österreich eine wichtige Neuerung für Familien in Kraft: Ein zusätzlicher Kinderzuschlag von 60 Euro pro Kind und Monat wird ein
Ab Juli 2025 tritt in Österreich eine wichtige Neuerung für Familien in Kraft: Ein zusätzlicher Kinderzuschlag von 60 Euro pro Kind und Monat wird eingeführt. Diese finanzielle Unterstützung richtet sich speziell an Alleinverdiener*innen und Alleinerziehende, die ein niedriges Einkommen haben. Ziel ist es, Familien mit Kindern besser zu entlasten und die finanzielle Sicherheit der Kinder zu erhöhen.
Der Kinderzuschlag wird automatisch ausgezahlt und ist eine Ergänzung zur bestehenden Familienbeihilfe. Dadurch müssen Familien keinen zusätzlichen Antrag stellen, um die Leistung zu erhalten. Die Auszahlung erfolgt jeweils zusammen mit der Familienbeihilfe, was den Verwaltungsaufwand für die Betroffenen reduziert.
Anspruch auf den Zuschlag haben jene Eltern, die im Steuerbescheid den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag geltend machen konnten. Dabei darf das zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Für das Jahr 2025 liegt diese Einkommensgrenze bei etwa 25.725 Euro. Zudem müssen die Kinder ihren Wohnsitz in Österreich haben, um den Zuschlag zu erhalten.
Der Zuschlag wird jährlich an die Inflation angepasst, um die Kaufkraft zu erhalten. Er wird jeweils für den Zeitraum von Juli bis Juni des Folgejahres gezahlt. Sollte der Steuerbescheid erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen, erfolgt eine rückwirkende Nachzahlung des Zuschlags.
Wichtig ist auch zu wissen, dass bei unrechtmäßiger Inanspruchnahme des Zuschlags eine Rückforderung erfolgen kann. Familien sollten daher sicherstellen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen.
Mit der Einführung des Kinderzuschlags möchte die österreichische Regierung gezielt Familien mit geringem Einkommen unterstützen und so einen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut leisten. Für viele Familien bedeutet dies eine spürbare Entlastung im Alltag.

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