Wien: 21-Jähriger wegen Mordes an 47-Jähriger zu 15 Jahren Haft verurteilt

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Wien: 21-Jähriger wegen Mordes an 47-Jähriger zu 15 Jahren Haft verurteilt

Wien: 21-Jähriger wegen Mordes an 47-Jähriger zu 15 Jahren Haft verurteilt Ein 21-jähriger Mann wurde am 7. Juli 2025 am Wiener Landesgericht wegen M

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Wien: 21-Jähriger wegen Mordes an 47-Jähriger zu 15 Jahren Haft verurteilt

Ein 21-jähriger Mann wurde am 7. Juli 2025 am Wiener Landesgericht wegen Mordes an der 47-jährigen Doris Z. zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Der Angeklagte hatte die Frau am 18. Februar 2025 in einer Ferienwohnung im Grünen Prater mit Faustschlägen und Fußtritten so schwer misshandelt, dass sie noch vor Ort verstarb. Die genaue Ursache für den Gewaltausbruch blieb unklar.

Beziehung und Hintergrund

Doris Z. und der Angeklagte lernten sich während eines psychiatrischen Klinikaufenthalts kennen. Aus dieser Bekanntschaft entwickelte sich eine Beziehung. Am Tattag hatte der 21-Jährige, der sich in stationärer Behandlung befand, einen Ausgang von seiner Klinik erhalten. Er traf sich mit Doris Z., und es kam zu einem Treffen in der Ferienwohnung, bei dem es zu dem tödlichen Vorfall kam.

Tatverlauf und Ermittlungen

Touristen, die in einer gegenüberliegenden Wohnung untergebracht waren, hörten laute Geräusche und beobachteten durch den Türspion, wie der Angeklagte die Frau zu Boden schlug und in die Wohnung zurückschleifte. Sie verständigten die Polizei. Bei Eintreffen der Beamten war die 47-Jährige bereits tot. Der 21-Jährige öffnete die Tür, blutverschmiert, und ließ sich widerstandslos festnehmen. Zunächst gab er an, sich gegen Angriffe der Frau gewehrt zu haben, was sich später als Schutzbehauptung herausstellte.

Gutachten und Urteil

Psychiater Peter Hofmann stellte fest, dass der Angeklagte an einer schweren Persönlichkeitsstörung und einer ausgeprägten Suchterkrankung leidet. Trotz dieser Diagnosen war er zur Tatzeit zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Unterbringung des Täters in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, da er als gefährlich eingestuft wurde. Das Gericht folgte diesem Antrag und ordnete zusätzlich eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren an.

Reaktionen und Ausblick

Der 21-Jährige zeigte sich während des Prozesses reuig und äußerte, dass er sich vorstellen müsse, er habe eine Mutter getötet. Die 47-Jährige hinterlässt zwei erwachsene Kinder. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte kann dagegen Berufung einlegen.

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