Russin lebte mit ihren Kindern in Waldhöhle in Indien – Abschiebung droht In einem abgelegenen Waldgebiet in Indien hat die Polizei eine ungewöhnlich
Russin lebte mit ihren Kindern in Waldhöhle in Indien – Abschiebung droht
In einem abgelegenen Waldgebiet in Indien hat die Polizei eine ungewöhnliche Entdeckung gemacht: Eine 40-jährige Frau aus Russland lebte dort gemeinsam mit ihren beiden kleinen Töchtern in einer Höhle. Rund zwei Wochen sollen sie sich in der Wildnis aufgehalten haben – offenbar, um einer drohenden Abschiebung zu entkommen.
Wie lokale Behörden berichten, zeigte sich die Frau überrascht über das plötzliche Auftauchen der Polizei, erklärte jedoch, sie habe lediglich in Ruhe meditieren wollen. Bei näherer Überprüfung stellte sich heraus, dass die Frau sich ohne gültiges Visum im Land aufhielt. Sie war vor zwei Jahren mit einem Geschäftsvisum nach Indien eingereist, das mittlerweile abgelaufen ist. Seitdem lebte sie illegal im Land. Der Fall soll ursprünglich aus einer indischen Großstadt stammen, wo bereits ein Verfahren zur Ausweisung vorbereitet wurde.
Leben in der Natur – aus Überzeugung?
Trotz der schwierigen Umstände beschreibt die Frau ihr Leben in der Höhle als friedlich. „Wir malten, sangen Lieder, lasen Bücher und lebten im Einklang mit der Natur“, sagte sie gegenüber den Behörden. Sie sei mit ihren Töchtern, vier und sechs Jahre alt, jeden Tag mit der Sonne aufgestanden und habe sich in Flüssen gewaschen. Lebensmittel erhielt sie offenbar durch die Unterstützung von Menschen aus einem nahe gelegenen Dorf.
Die Frau betonte, sie habe bereits in mehreren Ländern ähnliche Erfahrungen im Wald gemacht und ihre Familie liebe diese naturverbundene Lebensweise.
Abschiebung möglich
Trotz ihrer Ausführungen steht nun eine Abschiebung im Raum. Die indischen Behörden prüfen derzeit den Fall. Da das Visum der Frau längst abgelaufen ist, könnten sowohl sie als auch ihre Kinder nach Russland zurückgeführt werden.
Der Fall sorgt in Indien für mediales Aufsehen – nicht nur wegen der ungewöhnlichen Wohnsituation, sondern auch wegen der Fragen, die er zum Umgang mit abgelaufenen Visa und familiären Schicksalen aufwirft. Wann eine endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen fällt, ist bislang nicht bekannt.

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