Stalking-Albtraum in Niederösterreich – Polizei sieht sich nicht zuständig

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Stalking-Albtraum in Niederösterreich – Polizei sieht sich nicht zuständig

Stalking-Albtraum in Niederösterreich – Polizei sieht sich nicht zuständig Ein erfolgreicher Unternehmer aus Niederösterreich leidet seit fast zehn J

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Stalking-Albtraum in Niederösterreich – Polizei sieht sich nicht zuständig

Ein erfolgreicher Unternehmer aus Niederösterreich leidet seit fast zehn Jahren unter intensiver Stalking-Belästigung durch eine psychisch schwer kranke Frau – und fühlt sich von der Polizei alleingelassen. Für ihn ist Alltag längst ein Alptraum.

Angst auf dem Heimweg

„Nach zwölf Stunden Arbeit wollte ich mit meinem Hund abschalten – doch es kam anders“, berichtet der Mann. Wenige Meter von seinem Haus entfernt sei die Frau plötzlich aus einem Gebüsch gesprungen und ihm gefolgt. Er floh, wartete verängstigt auf Rettung – doch Hilfe blieb aus.

Besessene Wahnvorstellungen

Die Frau ist laut Psychiatriegelände überzeug, sie habe eine besondere Verbindung zu ihm, sei angeblich die „wahre Mutter“ seiner Kinder und sei von einer angeblichen Ehefrau gefangen gehalten worden. In ihrem Wahn kampierte sie vor seinem Haus und bedrohte auch seine Familie. Solche Annäherungsverstöße wiederholten sich immer wieder – oft trotz bestehender einstweiliger Verfügung gegen sie.

Beamten in Erklärungsnot

Mehrfach rief der Unternehmer die Polizei, doch diese teilte offenbar lediglich mit, der Fall sei keine strafrechtliche Angelegenheit, sondern eine Verwaltungsübertretung. Die Anzeigen würden nur an das Bezirksgericht weitergeleitet – Ermittlungen blieben aus. Die Betroffenen fragen sich: Warum schützt die Polizei nicht vor offensichtlicher lebenslanger Bedrohung?

Was das Gesetz besagt

Seit 2006 gibt es in Österreich den Straftatbestand der „beharrlichen Verfolgung“ (Stalking). Dieser umfasst fortgesetztes Nachstellen, unerwünschte Kontaktaufnahmen oder Drohungen und ist strafbar. Das Gesetz sieht auch den Anspruch auf psychosoziale und juristische Begleitung sowie die Möglichkeit einstweiliger Verfügungen vor – doch offenbar greifen diese Regelungen hier nicht wie vorgesehen.

Machtlos und im Daueralarm

Der Unternehmer spricht von täglichen Angstzuständen: „Ich traue mich kaum noch, aus dem Haus zu gehen.“ Die Familie lebt anhaltend in Furcht vor neuen Übergriffen. Unterstützende Maßnahmen – Alarmknöpfe, Gewaltschutzzentren, Zeugen – wirken in der aktuellen Praxis wie machtlose Symbole. Opfer wie er berichten, die Polizei reagiere erst, wenn etwas wirklich passiert – dann aber oft zu spät.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie Stalking auch nach Jahren fortgesetzt werden kann, wenn rechtliche Rahmenbedingungen nicht konsequent umgesetzt werden. Die Täterin umgeht bestehende Verbote, die Exekutive ergreift offenbar keine präventiven Maßnahmen, und Opfer bleiben in emotionalem Ausnahmezustand. Es zeigt sich erneut: Gesetze reichen nicht – sie müssen gelebte Realität werden. Strukturierte Reaktionen, klare Zuständigkeiten und rasche Intervention sind nötig, damit Stalking-Opfer endlich Gehör, Schutz und Hilfe erhalten.

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