Tödlicher Einbruch in Salzburg: Justiz prüft Notwehr nach Kopfschuss

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Tödlicher Einbruch in Salzburg: Justiz prüft Notwehr nach Kopfschuss

Tödlicher Einbruch in Salzburg: Justiz prüft Notwehr nach Kopfschuss Ein Fall mit brisanten Wendungen erschüttert derzeit Salzburg: Nach einem Einbru

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Tödlicher Einbruch in Salzburg: Justiz prüft Notwehr nach Kopfschuss

Ein Fall mit brisanten Wendungen erschüttert derzeit Salzburg: Nach einem Einbruch in das Haus eines 66-jährigen Pensionisten starb einer der mutmaßlichen Täter an den Folgen eines Kopfschusses. Die Staatsanwaltschaft ermittelt – nicht nur gegen die Einbrecher, sondern auch gegen den Hausbesitzer selbst.

Am Geburtstag des Pensionisten soll ein ungarisches Paar in dessen Einfamilienhaus im Stadtteil Gnigl eingestiegen sein. Der Hausbesitzer überraschte die beiden mutmaßlichen Täter auf frischer Tat. Einer der beiden, ein 29-jähriger Mann, soll den Bewohner mit einem Messer bedroht haben. Der 66-Jährige, der legal im Besitz einer Schusswaffe ist, feuerte daraufhin mehrere Schüsse ab. Laut eigener Aussage handelte er aus Notwehr.

Doch genau diese Version wird nun von der Justiz in Zweifel gezogen. Die Obduktion des Getöteten brachte ans Licht, dass der Mann durch einen Schuss in den Hinterkopf starb – eine Tatsache, die nicht eindeutig zu einer Notwehrsituation passt. Der schwer verletzte Einbrecher wurde noch in ein Krankenhaus gebracht, wo er wenig später verstarb.

Am Tatort wurde ein Messer sichergestellt, was die Bedrohungslage grundsätzlich bestätigen könnte. Die Ermittlungen zum genauen Ablauf der Ereignisse laufen jedoch noch. Auch ist bislang unklar, wie das ungarische Paar überhaupt auf das Grundstück gelangte.

Die 29-jährige Komplizin des Getöteten wurde von der Polizei befragt, befindet sich aber inzwischen ebenso wie der Hausbesitzer auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob tatsächlich von Notwehr gesprochen werden kann oder ob ein strafbares Verhalten vorliegt. Es steht der Verdacht des Mordes im Raum.

Anrainer berichteten von mindestens drei Schüssen. Der mutmaßliche Einbrecher soll im Garten des Hauses zusammengebrochen sein. Die Ermittlungen dauern an, die rechtliche Bewertung des Falls dürfte noch für Diskussionen sorgen.

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