Ohne Hymne kein Pass – Gericht bestätigt Aberkennung der Staatsbürgerschaft

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Ohne Hymne kein Pass – Gericht bestätigt Aberkennung der Staatsbürgerschaft

Ohne Hymne kein Pass – Gericht bestätigt Aberkennung der Staatsbürgerschaft Ein junger Mann aus der Ukraine wollte österreichischer Staatsbürger blei

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Ohne Hymne kein Pass – Gericht bestätigt Aberkennung der Staatsbürgerschaft

Ein junger Mann aus der Ukraine wollte österreichischer Staatsbürger bleiben, obwohl er bei der offiziellen Verleihung der Staatsbürgerschaft die Nationalhymne nicht mitsang. Doch genau das wurde ihm jetzt endgültig zum Verhängnis: Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bestätigte die Entscheidung der Behörden, ihm die Staatsbürgerschaft wieder abzuerkennen.

Der 24-Jährige, Mitglied der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, hatte sich geweigert, bei der Verleihungszeremonie die österreichische Hymne mitzusingen – ein verpflichtender Teil des Staatsbürgerschaftsverfahrens, wenn dabei sichtbar die Nationalflaggen von Bund und Land präsent sind. Die Begründung des Mannes: Die Hymne betone den Nationalstolz, was mit seiner Überzeugung, dass alle Menschen gleich seien, nicht vereinbar sei. Auch andere Hymnen, etwa jene seines Herkunftslandes, lehne er aus diesem Grund ab.

Trotz seiner persönlichen Haltung zeigte sich der Mann enttäuscht über die Entscheidung. Er betonte, er sei mit Österreich stark verbunden, hier aufgewachsen, zur Schule gegangen und arbeite mittlerweile Vollzeit. Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft wollte er nicht hinnehmen und legte Berufung ein.

Doch das Gericht blieb hart. In seiner 23-seitigen Entscheidung heißt es sinngemäß: Wer die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen möchte, muss den gesetzlichen Rahmenbedingungen uneingeschränkt folgen – dazu gehört auch das Mitsingen der Hymne, sofern keine objektiven Hinderungsgründe wie etwa eine Sprachstörung oder eine stumme Beeinträchtigung vorliegen. Religiöse oder weltanschauliche Motive reichen laut Richterspruch dafür nicht aus.

Das Gericht bezweifelte zudem, dass der Bewerber eine „bejahende Einstellung zur Republik Österreich“ zeige – eine zentrale Voraussetzung für den Erhalt der Staatsbürgerschaft. Diese sei kein Geschenk, sondern eine Auszeichnung, die mit Rechten und Pflichten einhergehe.

Damit ist klar: Wer bei der feierlichen Verleihung schweigt, riskiert mehr als nur Missverständnisse – er oder sie kann den österreichischen Pass verlieren.

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